Nun ist die DGSVO/GDPR einige Monate in Kraft – und der große Knall ist erstmal ausgeblieben. Zwar gibt es immer noch viele Seiten, die innerhalb der EU nicht erreichbar sind, aber außer den Cookie-Hinweisen hat sich für den Nutzer nicht viel geändert, zumindest dem äußeren Eindruck nach. Im ersten Post zu GDPR bin ich auf den allgemeinen Umfang des Gesetztes eingegangen und möchte in diesem Beitrag mehr auf die Technik eingehen: Denn da hat sich bei vielen Anbietern tatsächlich einiges getan:
Beim Verarbeiten von personenbezogenen Daten kristallisieren sich im Moment mehrere (durchaus wünschenswerte) Entwicklungen heraus:
- Wenige Daten verteilt sammeln: sensible Daten werden an einer Stelle vorgehalten, um die Löschung/Anonymisierung zu vereinfachen.
- Mit weiteren Parteien Auftragsdatenvereinbarungen (AAV) eingehen, um sich die Verantwortung und Pflichten klar an den Partner zu kommunizieren.
- Verschlüsselte Übertragung per HTTPS: Wer glaubt, ohne Verschlüsselung am Markt agieren zu können, für den kann es bei der Fülle von Anforderungen und verschärften Strafandrohungen schnell teuer werden. Denn die haben es in sich: Es sind saftige Bußgelder fällig, die sogar die Existenz eines Unternehmens gefährden können. Mit Lösungen wie Let’s Encrypt kann man sogar kostenlos und schnell die Verschlüsselung der eigenen Dienste sicherstellen.
- Verschlüsselung der Daten mit Public-/Private-Key-Verfahren: Diese Form von „Privacy by Design“ ist besonders interessant. Denn laut DSGVO gelten verschlüsselte Daten nicht als verloren, wenn der Schlüssel nicht mit verlorengeht. Diesen Fakt kann man sich dann auch in Verbindung mit Artikel 17 – dem Recht zu Vergessen – zunutze machen: