Blog

Der Digital Service Act nimmt Fahrt auf

Im Zuge einer umfassenden europäischen Digitalstrategie trat am 16. November 2022 der Digital Service Act (DSA) in Kraft, mit dem die EU Kommission weltweite Pionierarbeit in Sachen Grundrecht- und Verbraucherschutz leistet. 

Durch die Verordnung sollen Risiken, die die digitale Transformation samt ihrer digitalen Geschäftsmodelle mit sich bringt, Einhalt geboten werden. Im Mittelpunkt steht dabei der Grundsatz, alles, was außerhalb des Internets verboten ist, auch im Internet zu illegalisieren. Neben diesem Ziel, die Verbreitung illegaler Inhalte aufzuhalten, sollen auch die Grundrechte der Nutzer geschützt und für mehr Transparenz gesorgt werden. Darunter fallen bspw. Offenlegungsanforderungen zu Inhaltsempfehlungen, die auf Profiling basieren oder auch Big Tech-Algorithmen. 

Förderung von Innovation durch Privilegierung

Ähnlich wie bei der DSGVO drohen empfindliche Bußgelder von bis zu 6 % des weltweiten Jahresumsatzes. Erfreulicherweise wurde abgrenzend zum umstrittenen One-size-fits-all-Ansatz der DSGVO beim DSA darauf geachtet, Privilegierungen für Klein- und Kleinstunternehmen vorzunehmen. 

Den Vorwürfen der Innovationsfeindlichkeit und Wettbewerbsbenachteiligung von Start-ups und Kleinunternehmen wird damit begegnet, sie von einem Großteil der Verpflichtungen auszunehmen, während sehr große Online-Plattformen oder Suchmaschinen wiederum strengen Anforderungen unterliegen. Sehr groß in dem Sinne bedeutet mehr als 45 Mio. monatlich aktive Nutzer in der EU. 

 Während die meisten Vorschriften des DSA erst zum 17. Februar 2024 wirksam werden und viele Anbieter bis dahin noch eine Karenzzeit haben, gilt die Verordnung für die als sehr groß eingeordneten Dienste bereits vier Monate nach der baldigen Einstufung als solche durch die EU Kommission.

Was ist nun zu tun?

Um diese Einstufung vornehmen zu können, sind Anbieter von Online-Suchmaschinen und Online-Plattformen mit mehr als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mehr 10 Mio. Euro gem. Art. 24 II DSA angehalten, ihre durchschnittlichen Nutzerzahlen der letzten sechs Monate zu ermitteln und erstmalig zum 17. Februar 2023 und dann im Turnus von sechs Monaten offenzulegen. 

Als Fans der Digitalisierung sind wir gespannt, ob das Vorantreiben dieser Bestrebungen nach mehr Sicherheit und Fairness für alle klappen wird. Wir bleiben auf jeden Fall am Ball.

Titelbild: Campaign Creators von unsplash.de

Holisticon AG — Teile diesen Artikel

Über den Autor

Lys tummelt sich gern an unterschiedlichsten Orten – mal auf der juristischen Wiese, mal auf Sulawesi, klatscht Beifall zur digitalen Transformation, findet Theater so gar nicht spröde, erachtet Datenschutz als unbedingt notwendig und nicht nur notwendiges Übel und Holisticon als Place2be.

Antwort hinterlassen